Ihr Immobilien-Tipp wird belohnt
Diese Prämie sollten Sie sich nicht entgehen lassen
Werden Sie Tippgeber – und sichern Sie sich bis zu 500 € Prämie
Sie wissen von einer Immobilie, die verkauft oder vermietet werden soll? Dann informieren Sie uns! Führt Ihr Tipp zu einem erfolgreichen Vertragsabschluss, belohnen wir Sie mit einer Tippgeberprovision von bis zu 500 €.
Voraussetzungen für Ihre Prämie:
Besonders hilfreich sind dabei:
Sie wissen von einer Immobilie, die verkauft oder vermietet werden soll? Dann informieren Sie uns! Führt Ihr Tipp zu einem erfolgreichen Vertragsabschluss, belohnen wir Sie mit einer Tippgeberprovision von bis zu 500 €.
Voraussetzungen für Ihre Prämie:
- Immobilien Praß kennt das Objekt noch nicht.
- Es liegt kein Maklerauftrag vor.
- Das Objekt wird nicht bereits von einem anderen Makler beworben.
Besonders hilfreich sind dabei:
- Kontaktdaten des Eigentümers
- Angaben zur Immobilie
- Ihre eigenen Kontaktdaten

Wir können nur Objekte berücksichtigen, die nicht bereits in unserer Kartei erfasst sind. Ebenso sind Immobilien ausgeschlossen, die uns zuvor von einem anderen Tippgeber benannt wurden. Außerdem behalten wir uns vor, Objekte abzulehnen.
Erfüllt die Immobilie die genannten Voraussetzungen, werden wir den Besitzer kontaktieren. Hierbei sind die Erfolgsaussichten höher, wenn Sie als Tippgeber den Besitzer bereits informiert haben.
Erfüllt die Immobilie die genannten Voraussetzungen, werden wir den Besitzer kontaktieren. Hierbei sind die Erfolgsaussichten höher, wenn Sie als Tippgeber den Besitzer bereits informiert haben.
Wenn Sie unser Kontaktformular nutzen, bekommen Sie automatisch eine Kopie Ihrer Datenübermittlung. Falls Sie uns einen Brief oder eine E-Mail mit Ihrem Tipp schreiben, erhalten Sie von uns eine schriftliche Bestätigung.
Ausgeschlossen von der Tippgeber-Prämie sind Personen, die diese aus standesrechtlichen Gründen nicht annehmen dürfen. Dazu zählen z. B. Rechtsanwälte und Steuerberater. Natürlich freuen wir uns dennoch sehr über etwaige nützliche Hinweise aus diesem Personenkreis.
Ausgeschlossen von der Tippgeber-Prämie sind Personen, die diese aus standesrechtlichen Gründen nicht annehmen dürfen. Dazu zählen z. B. Rechtsanwälte und Steuerberater. Natürlich freuen wir uns dennoch sehr über etwaige nützliche Hinweise aus diesem Personenkreis.
